Das Mietobjekt bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum der Ernst Baumgartner AG.
Das Mietobjekt darf nur für den vereinbarten Zweck und gemäss Bedienungsanleitung verwendet werden.
Betriebs-, Sicherheits- und Wartungsvorschriften sind einzuhalten.
Änderungen, Umbauten oder Reparaturen durch den Mieter oder Dritte sind nicht erlaubt.
Eine Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Das Mietobjekt darf ohne Zustimmung der Ernst Baumgartner AG nicht ins Ausland gebracht werden.
Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Abholung bzw. Übergabe des Mietobjekts an den Mieter und endet mit der ordnungsgemässen Rückgabe des Mietobjekts.
Die vereinbarte Mietdauer ist verbindlich.
Die Wochen- bzw. Monatspauschale beinhaltet maximal 7 Betriebsstunden pro Arbeitstag.
Nicht genutzte Betriebsstunden können nicht auf andere Tage übertragen werden.
Samstage, Sonntage und Feiertage sind in der Wochen- bzw. Monatspauschale nicht enthalten.
Alle Betriebsstunden, die über die vereinbarte Betriebszeit hinausgehen, werden zusätzlich zum vereinbarten Stundenansatz verrechnet.
Bei vorzeitiger Rückgabe besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der vereinbarten Miete.
Lieferung, Abholung und Transport
Lieferung, Abholung und Rücktransport des Mietobjekts werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
Dies umfasst insbesondere Transport, Verlad, Ab- und Aufladen sowie allfällige Wartezeiten.
Die entsprechenden Kosten gehen zulasten des Mieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Übergabe und Instruktion
Das Mietobjekt wird in betriebsbereitem Zustand übergeben.
Bei jeder Miete wird eine Bereitstellungspauschale verrechnet.
Der Mieter hat das Mietobjekt bei Übernahme auf sichtbare Schäden und Mängel zu kontrollieren.
Eine Instruktion zur Bedienung erfolgt bei Übergabe.
Das Mietobjekt darf nur von entsprechend instruierten Personen bedient werden.
Sorgfalt, Betrieb und Unterhalt
Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und fachgerechten Umgang mit dem Mietobjekt.
Der Mieter ist für die bestimmungsgemässe Verwendung sowie die Einhaltung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften verantwortlich.
Störungen oder Schäden sind der Ernst Baumgartner AG unverzüglich zu melden.
Bei einer Störung darf das Mietobjekt nicht weiter betrieben werden, sofern dadurch weitere Schäden entstehen könnten.
Notwendige Reparaturen dürfen grundsätzlich nur durch die Ernst Baumgartner AG ausgeführt werden
Schäden und Reparaturen
Schäden infolge unsachgemässer Bedienung, Fahrlässigkeit, Unfall, Gewalt, Überbeanspruchung oder mangelndem Unterhalt werden dem Mieter verrechnet.
Normale Abnutzung bei bestimmungsgemässem Gebrauch geht zulasten der Ernst Baumgartner AG, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vom Mieter verursachte Reparatur- und Instandstellungsarbeiten werden nach Aufwand verrechnet.
Haftung und Versicherung
Der Mieter haftet während der Mietdauer für Verlust und Beschädigung des Mietobjekts gemäss den vereinbarten Mietbedingungen.
Der Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung verantwortlich.
Eine allfällige Versicherung bzw. Selbstbeteiligung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Rückgabe und Reinigung
Das Mietobjekt ist zum vereinbarten Zeitpunkt sauber, vollständig und betriebsbereit zurückzugeben.
Das Mietobjekt ist grundsätzlich vollgetankt zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Erforderliche Reinigungsarbeiten werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
Dies gilt insbesondere bei übermässiger Verschmutzung, die über die normale Verschmutzung durch den bestimmungsgemässen Gebrauch hinausgeht.
Notwendige Instandstellungsarbeiten und weitere Aufwendungen aufgrund eines nicht ordnungsgemässen Zustands werden ebenfalls nach Aufwand verrechnet.
Bis zur ordnungsgemässen Rückgabe bleibt der Mieter für das Mietobjekt verantwortlich.
Zusätzliche Kosten
Folgende Leistungen werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach Aufwand verrechnet:
Lieferung und Abholung
Wartezeiten
zusätzliche Betriebsstunden
Reinigung
Reparaturen und Instandstellungen aufgrund vom Mieter verursachter Schäden
Zahlung
Es gelten die im Mietvertrag bzw. auf der Rechnung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Bei Zahlungsverzug kann die Ernst Baumgartner AG die weitere Nutzung des Mietobjekts untersagen und den Mietvertrag gemäss den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen beenden.
Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Ernst Baumgartner AG.
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